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mixins.searchInfo_searchTermBeamte ausländische Berufsqualifikation der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik anerkennen

Beamte ausländische Berufsqualifikation der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung wahr. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.

Dieses greift ebenfalls für das

  • Fachgebiet Landespflege der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Architektur der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Städtebau der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Straßenwesen der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Umwelttechnik der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Fachgebiet Wasserwesen der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
  • Beamte im vermessungs- und geoinformationstechnischen Dienst der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik sowie für die aufgeführten Fachgebiete, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.

Soll der technische Beruf nicht im Beamtenverhältnis ausgeübt werden, ist ein Anerkennungsverfahren nicht erforderlich, um in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu können.

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