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© Julie Sponholz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Behördenverzeichnis

Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz

Der Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen umfasst insbesondere die Finanz- und Bauangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz.

Aufgaben des Ministeriums:

Staatliches Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen

Das Ministerium der Finanzen erarbeitet die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die gesamte Landesverwaltung und ist zuständig für den Vollzug der sich daraus ergebenden weiteren Aufgabenfelder. Diese liegen insbesondere in der federführenden Aufstellung des Landeshaushalts und der Haushaltsrechnung. Darüber hinaus bestehen weitere Kompetenzen für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung, z.B. in der Vorgabe allgemeiner Leitlinien zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die anderen Ressorts und deren nachgeordneten Bereiche sowie in der permanenten Überwachung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung mit Regulierungsfunktion bei drohenden Schwankungen. Im Übrigen besteht auf allen staatlichen Aufgabenfeldern ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen von finanzieller Tragweite, die im laufenden oder künftigen Haushaltsjahren gegenüber dem vom Landtag beschlossenen Haushalt zu Mindereinnahmen oder Mehrausgaben führen können.

Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen, Steuerschätzung, Finanzausgleich

Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen stehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zu. Den verteilenden Instrumenten (Steuerzerlegung, Länderfinanzausgleich, kommunale Finanzausgleichssysteme) wird daher eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie des Nationalen Stabilitätspaktes. Die jeweiligen Anteile sind aufgrund stetiger Veränderungen im Finanzbedarf und den Gesamteinnahmen regelmäßig neu auszutarieren. Die aktuellen Steuerschätzungen bilden dabei die wesentliche Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung, die Aufstellung des aktuellen Haushalts und für mögliche Konsequenzen im Haushaltsvollzug.

Finanzhilfebericht, EU-Angelegenheiten

Das Ministerium der Finanzen erstellt namens der Landesregierung alle zwei Jahre den Finanzhilfebericht und erstattet dem Landtag damit Bericht über die im Landeshaushalt ausgewiesenen Finanzhilfen/Subventionen. Hierbei werden für jede einzelne Maßnahme die Rechtsgrundlage, das Ziel und der Zielerreichungsgrad dargelegt. Politik und Verwaltungshandeln wird zunehmend stärker von europäischen Vorgaben beeinflusst. Die Prüfung der in diesem Zusammenhang auftretenden finanzwirtschaftlich relevanten Fragen ist dabei Aufgabe des Ministeriums der Finanzen.

Finanzielles Dienstrecht

Die Personalausgaben stellen im Landeshaushalt mit mehr als 40 Prozent der Gesamtausgaben den größten Ausgabenblock dar. Dem finanziellen Dienstrecht, für das innerhalb der Landesregierung die Federführung beim Ministerium der Finanzen angesiedelt ist, kommt damit eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Gesetzentwürfe der Landesregierung, Landesverordnungen und Durchführungshinweise zu erarbeiten sowie Tarifverhandlungen zu führen. Zum finanziellen Dienstrecht gehören die Bereiche Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Reise-, Umzugskosten und Trennungsgeldrecht.

Steuerwesen

Das Ministerium der Finanzen führt auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern die fachliche Aufsicht über das Landesamt für Steuern und die Finanzämter im Lande. Über den Bundesrat wirkt es an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Finanzministerien der anderen Länder sorgt es durch allgemeine Anweisungen sowie Einzelweisungen für einen einheitlichen Vollzug der Steuergesetze durch die rheinland-pfälzischen Finanzämter. Schwerpunkt und Zielsetzung dabei ist die Vereinfachung des Steuerrechts und die Schaffung bürgerfreundlicher Vorschriften. Steuern zahlt bekanntlich niemand gern, aber sie sind der Preis für die vom Staat gewährleistete Zivilisation. Daher sollte das Steuerzahlen für die Bürger so einfach und einsichtig wie möglich gemacht werden.

Organisation der Steuerverwaltung

Dem Ministerium der Finanzen kommt im Hinblick auf eine stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Steuerverwaltung eine evaluierende und koordinierende Funktion zu, die häufig in Abstimmung mit anderen Bundesländern im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze ausgeübt wird. Dem von der Landesregierung gesetzten Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung wird hiermit in besonderer Weise Rechnung getragen. Darüber hinaus steuert das Ministerium der Finanzen im Sinne wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung die Erprobung und den Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Steuerverwaltung.

Unternehmensbeteiligungen, Bürgschaften und Garantien

Dem Ministerium der Finanzen obliegt als eine zentrale Aufgabe die Beteiligungspolitik. Insoweit wird das wirtschaftliche Engagement des Landes an Unternehmen vornehmlich des privaten Rechts gesteuert und verwaltet. Dieses Engagement dient schwerpunktmäßig der Standort-, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung, und zwar im Wesentlichen in den Bereichen Wirtschaftshilfe, Technologie und Wissenschaft sowie Verkehr und Konversion.
Darüber hinaus unterstützt das Ministerium der Finanzen mit Bürgschaften und Garantien gewerbliche Unternehmen. Durch diese Instrumente der Wirtschaftsförderung wird die notwendige Finanzierung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sichergestellt.

Wohnungs- und Städtebau

Das Ministerium der Finanzen erstellt jährliche Wohnraumförderprogramme für einkommensschwächere Personenkreise und erreicht damit weitere Verbesserungen des Angebots von Wohnraum zu angemessenen Kosten. Zudem wird im Bereich Konversion die Umwandlung von ehemaligen Militärwohnungen in Miet- und Eigentumswohnungen und im Bereich innovatives Bauen Modellprojekte zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungs- und Städtebau des Landes gefördert.

Staatlicher Hochbau

Der staatliche Hochbau umfasst Baumaßnahmen für die obersten Landesbehörden. Dazu gehören u.a. auch die Gebäude für Hoch- und Fachschulen, den Justiz- und Polizeibereich und die Finanzverwaltung. Das Ministerium der Finanzen überwacht, dass bei der Durchführung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) die ökonomischen, ökologischen, technischen und gestalterischen Aspekte umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehören die Beachtung von gewerkeweiser Vergabe i.S.d. Mittelstandsförderung, barrierefreies Bauen, Grundlagen der Agenda 21, künstlerischer Gestaltung und alternativer Energiegewinnung.

Baurecht und Bautechnik

Das Ministerium der Finanzen ist federführend im Lande für das öffentliche Baurecht und die damit zusammenhängenden rechtlichen und technischen Fragen zuständig. Die Schwerpunkte liegen u.a. auf den Gebieten Brandschutz, Energieeinsparung und Baustofftechnologie.

Weitere Zuständigkeiten

Lotteriewesen, Lastenausgleich, Kreditmanagement, Public Private Partnership, Recht der steuerberatenden Berufe, Architektenrecht, behördliches Kraftfahrwesen, Bauforum, Konversion, Landeshauptkasse. Nähere Informationen vgl. Homepage des Ministeriums der Finanzen.

Die Steuerberaterkammer, die Architektenkammer und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums der Finanzen.

Wissenswertes und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen.

Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
+49 6131 16-0
+49 6131 16-4331

Nachgeordnete Behörden

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)

Der Landesbetrieb LBB ist der Immobilien- und Baudienstleister für das Land Rheinland-Pfalz. Zu seinen Aufgaben gehören die Betreuung und Optimierung des eigenen Immobilienbestands nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie die Umsetzung von Bauvorhaben des Bundes inklusive der NATO und der Gaststreitkräfte, des Landes und Dritter.

Rheinstraße 4e
55116 Mainz
+49 6131 20496-0
+49 6131 20496-251

Landesamt für Steuern (LfSt)

Das Landesamt für Steuern ist die Mittelinstanz der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung und ist mit der Dienst- und Fachaufsicht über die rheinland-pfälzischen Finanzämter betraut.

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17
56073 Koblenz
+49 261 4932-0
+49 261 4932-36740

Landesamt für Finanzen (LfF)

Das Landesamt für Finanzen ist für die Zahlbarmachung der Gehälter und Bezüge für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung zuständig.

Hoevelstraße 10
56073 Koblenz
+49 261 4933-0
+49 261 4933-37014

Amt für Bundesbau (ABB)

Dem Amt für Bundesbau obliegt die Leitung der Erledigung der Bauherrenaufgaben des Bundes und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Land Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung.

Wallstraße 1
55122 Mainz
+49 6131 14088-0
+49 6131 14088-10

Selbstverwaltete Behörden

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
+49 6131 9960-0
+49 6131 6149-26

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
+49 6131 95210-0
+49 6131 95210-40

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4
55116 Mainz
+49 6131 6172-0
+49 6131 6172-1199

Weitere Informationen und Angebote

Anerkennen in Deutschland

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können.

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und den zugehörigen Formalitäten.

rlp.de - Die Landesregierung

Das Informationsportal der Landesregierung Rheinland-Pfalz und der Staatskanzlei mit Bürger- und Presseservice.

Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet einen zentralen Zugang zu Daten und Informationen aus den rheinland-pfälzischen Verwaltungen einschließlich der Kommunen.

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