Danach gliedert sich der Sozialdienst in die
Bewährungshilfe bei den Landgerichten und
die Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind hauptamtlich tätige Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, die ein Fachhochschulstudium absolviert haben.