Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Landau umfasst das Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße, der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Verbandsgemeinde Kandel.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Landau zudem die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens und Speyer-Germersheim wahr.
Aufgaben, die für das Finanzamt Landau von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
Großbetriebsprüfung (Finanzamt Ludwigshafen)
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Neustadt)
Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt)
Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Landau.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.