Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Die Gemeinde Böhl-Iggelheim gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Die Gemeinde Budenheim gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Mainz-Bingen.
Die Gemeinde Grafschaft gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Ahrweiler.
Die Gemeinde Haßloch gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Bad Dürkheim.
Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Die Gemeinde Morbach gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Die Gemeinde Mutterstadt gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
In der 2007 gegründeten "Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz" (GDKE) wurden das ehemalige Landesamt für Denkmalpflege und die drei rheinland-pfälzischen Landesmuseen organisatorisch zusammengefasst.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Koblenz, Bad Kreuznach, Mainz und Trier.
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.