Das Amt für Bundesbau (ABB) ist eine obere Landesbehörde, die funktional Aufgaben des Bundes im Wege der sogenannten Organleihe wahrnimmt und zum 1. September 2014 aus der vormaligen Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz hervorgegangen ist. Es ist fachlich in zwei Abteilungen (Zentrale Dienste, Justitiariat und technische Abteilung) untergliedert. Die Leitung obliegt dem Direktor des Amtes. Das ABB ist fachlich den zuständigen Bundesministerien (BMVg, BMUB) nachgeordnet, hinsichtlich der Dienstaufsicht untersteht es dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Dem ABB obliegt die Leitung der Erledigung der Bauherrenaufgaben des Bundes und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Land Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Die Bauangelegenheiten des Bundes umfassen auch Baumaßnahmen der Bundeswehr, der Gaststreitkräfte und der NATO. Aufgabenschwerpunkte des ABB sind die Wahrnehmung der Fachaufsicht über den LBB bei Bauangelegenheiten des Bundes, die übergeordnete Projektleitung, die Beratung der Nutzer und das Herbeiführen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Durchführung der Projekte, die planungs- und ausführungsbegleitende Kontrolle der Projektziele, die juristische Beratung des LBB, die Vertretung des Bundes in Prozesssachen, die Vertretung der Gaststreitkräfte in atypischen Zulassungsverfahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die Überwachung der Einhaltung des Vergaberechts (§ 21 VOB/A) und die Durchführung von Schlichtungsverfahren (§ 18 Abs. 2 VOB/B).