Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bad Kreuznach umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kreuznach sowie der Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Langenlonsheim-Stromberg, Nahe-Glan, Rüdesheim, Sprendlingen-Gensingen und Wöllstein.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Bad Kreuznach zudem die land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung für den Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey wahr.
Aufgaben, die für das Finanzamt Bad Kreuznach von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
Großbetriebsprüfung (Finanzamt Mainz)
Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz)
Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)
Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Bad Kreuznach.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.