Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.