Zuständig für den Strafvollzug in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Justiz mit seinen nachgeordneten Behörden.
Das Ministerium regelt die grundsätzlichen Fragen des Strafvollzugs:
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird in allen wichtigen Fragen des Strafvollzugs und der Strafrechtspflege vom Landesbeirat für Strafvollzug und Kriminologie beraten. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern mit praktischen Erfahrungen aus dem Strafvollzug.
In Rheinland-Pfalz gibt es10 Justizvollzugs- und Jugendstrafanstalten sowie eine Einrichtung für den Jugendarrest in Worms. Das Justizvollzugskrankenaus befindet sich in Wittlich.
In der Justizvollzugsschule Wittlich werden Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs ausgebildet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Abbildung der Struktur des Justizvollzugs sowie Informationen zu den Behörden und Organisationen.
Weitere Informationen über den Justizvollzug erhalten Sie auf www.mjv.rlp.de.