Oberste Landesbehörde des Sozialwesens ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung . Das Ministerium ist zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Sozialverwaltung. Schwerpunktthema der Abteilung Soziales im Ministerium ist die Sozialhilfe nach dem SGB XII. Zu dieser zählen insbesondere die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung, die Politik für Menschen mit Behinderungen und die Suchtprävention bzw. Suchtkrankenhilfe zählen.
Obere Landesbehörde des Sozialwesens ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz (Dienstsitz) Koblenz, Landau und Trier."
Das Landesamt führt beispielsweise die Aufsicht über Pflege- und Altenheime, psychiatrische Kliniken und Kindertagesstätten, ist überörtlicher Träger der Sozial- und Jugendhilfe oder Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder. Zudem ist das Landesamt Träger für die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte und die Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige. Es hat darüber hinaus noch viele weitere Aufgaben im Sozialbereich.
Die Aufgaben der örtlichen Sozialhilfeträger werden in Rheinland-Pfalz von den kreisfreien Städten und Kreisverwaltungen wahrgenommen. Die Kreisverwaltungen haben ihrerseits Aufgaben insbesondere im Rahmen der Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherungsleistungen auf die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz delegiert.