Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium der Justiz ist oberste Dienstbehörde für rund 5.900 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer, Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für etwa 2.100 Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter im Justizvollzug. Es ist zuständig für Verfassungsfragen und ist an Gesetzesvorhaben sowohl im Land als auch im Bund beteiligt. Dem Ministerium gehören derzeit rund 175 Mitarbeitende an, darunter rund 65 Beamte des höheren Dienstes. Im Wesentlichen nimmt das Ministerium der Justiz folgende Aufgaben wahr:
Justizverwaltung
Hierzu zählen die Personalangelegenheiten aller Laufbahnen im Ministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, vor allem die Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen und Versetzungen, soweit die Zuständigkeiten hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden sind. Weitere wichtige Aufgaben der Justizverwaltung sind das Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht im Justizbereich, das Finanzwesen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie alle mit der Gerichtsorganisation zusammenhängenden Fragen. Auch Angelegenheiten der Notare, Rechtsanwälte und des Rechtsberatungswesens zählen hierzu.
Öffentliches Recht, Europarecht
Verfassungsrechtliche Fragen, das Europarecht und das allgemeine Völkerrecht gehören ebenso zur Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz wie die Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht. Auch die Rechtsbereinigung und -vereinfachung wird hier durchgeführt.
Zivilrecht, Modernisierung der Justiz
Das Ministerium der Justiz wirkt bei der Bundes- und Landesgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts mit. Daneben kommt der Modernisierung und Rationalisierung der Justiz besondere Bedeutung zu. Ebenso fällt die Einführung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie für die Justizbehörden des Landes in die Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz.
Strafrecht
Auch die Mitwirkung an der Bundes- und Landesgesetzgebung auf strafrechtlichem Gebiet gehört zu dem Aufgabenbereich des Ministeriums der Justiz. Weiterhin wird hier die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes wahrgenommen.
Strafvollzug
Hierzu zählen die Organisation des Strafvollzugs sowie die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten des Landes. Auch die Personalangelegenheiten des Justizvollzugs einschließlich Aus- und Fortbildung, die Aufstellung und der Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten sowie die Bauangelegenheiten im Justizvollzug gehören zum Aufgabenbereich des Strafvollzugs im Ministerium der Justiz.
Aus- und Fortbildung, Bioethik-Kommission
Das Ausbildungswesen für den höheren Justizdienst und für die übrigen Laufbahnen im Bereich der Justizverwaltung ist ebenfalls im Ministerium der Justiz angesiedelt, soweit die Zuständigkeit hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden ist. Hier wird auch die Gesetzgebung in den Bereichen der Ausbildung und Prüfung betreut, soweit diese den Justizbereich berührt. Daneben erfolgt die Organisation der Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (einschl. der Beteiligung an der Deutschen Richterakademie) sowie alle anderen Justizbediensteten mit Ausnahme des Strafvollzugs.
Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz ist eine bereits 1986 eingesetzte interministerielle Kommission unter Vorsitz von Minister der Justiz Herbert Mertin. In sie werden externe Sachverständige einbezogen mit daher je nach Thema wechselnder Mitgliederzahl. Die Stellungnahmen und Berichte dieses Gremiums haben aufgrund der politischen Funktion besondere Bedeutung. Themen der Kommission sind insbesondere die Bioethik, Humangenetik, Gentechnologie, Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen, Organtransplantation, Reproduktionsmedizin, Präimplantationsdiagnostik und Sterbehilfe.
Landesprüfungsamt für Juristen
Beim Ministerium der Justiz ist das Landesprüfungsamt für Juristen errichtet. Dort werden insbesondere die erste und zweite juristische Staatsprüfung vorbereitet und durchgeführt.