Oberste Landesbehörde für das Katasterwesen ist das Ministerium des Innern und für Sport. Das Ministerium ist für die grundsätzlichen Angelegenheiten des Katasterwesens zuständig. Es legt die fachtechnischen Grundlagen fest und stellt sicher, dass die Geobasisinformationen überall in unserem Land nach einheitlichen Regeln erhoben werden und zur Verfügung stehen.
Obere Landesbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen.
Untere Landesbehörden sind die Vermessungs- und Katasterämter. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und die Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Im Mittelpunkt des Katasterwesens steht die Erhebung, Führung und Bereitstellung von raum- und bodenbezogenen Informationen (Geobasisinformationen) insbesondere über den vermessungstechnischen Raumbezug, die topographischen Objekte der Landschaft, die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude), die Nutzung des Bodens sowie der Grundstückswerte. Geobasisinformationen werden in Form von analogen Karten und Beschreibungen oder digitalen Daten bereitgestellt.
Die Verwaltung des Katasterwesens ist maßgebend für den Nachweis der geometrischen Form und die Lage der Flurstücke und Gebäude. Zusammen mit den Grundbuchämtern sichert sie das Eigentum an Grund und Boden. Sie führt Liegenschaftsvermessungen durch, die Grundlage für die Bildung neuer Flurstücke und die Bestimmung und Abmarkung bestehender Flurstücksgrenzen vor Ort sind. In Umlegungen und Grenzregelungen wirkt sie bei der Neuordnung des Grund und Bodens mit. Sie schafft Transparenz über den Grundstücksmarkt durch die Führung der Kaufpreissammlung, Ermittlung von Bodenrichtwerten, Erstellung von Gutachten über Grundstücke und Gebäude sowie Grundstücksmarktberichte.