Die Zentralstelle der Forstverwaltung übernimmt im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Bewirtschaftung des Waldes, organisiert den Holzverkauf, koordiniert die Themenbereiche Waldnaturschutz, Waldpädagogik, Jagd und Wildökologie und betreut die Forstämter des ganzen Landes. Fachlich nachgeordnet sind zusätzlich aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Forstämter. Siehe auch Verwaltung nach Themen "Forstwirtschaft".
Das Nationalparkamt mit Sitz in Birkenfeld plant, betreibt und unterhält den Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Das Forstamt Adenau ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Adenau (teilweise) und Altenahr, Verbandsgemeinde Brohltal, Teile Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig.
Das Forstamt Ahrweiler ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Ahrweiler, die Gemeinde Grafschaft, die Verbandsgemeinde Remagen, Stadt Sinzig, Verbandsgemeinden Bad Breisig, Mendig und Brohltal sowie die Verbandsgemeinde Vordereifel ohne die Gemeinde Kottenheim,Stadt Mayen (tw.), Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr (tw.).
Das Forstamt Altenkirchen ist im Wesentlichen für den Landkreis Altenkirchen und der Verbandsgemeinde Hachenburg (tw.) zuständig.
Das Forstamt Annweiler ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Bad Bergzabern teilweise, Annweiler-Trifels, Landau Land, Dahner Felsenland und Hauenstein (tw.).
Das Forstamt Bad Dürkheim ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Grünstadt und Bad Dürkheim, die Gemeinden Haßloch und Böhl-Iggelheim, die Verbandsgemeinden Grünstadt-Land, Freinsheim, Wachenheim a.d.Weinstraße, Deidesheim, Hettenleidelheim (teilweise) sowie Edenkoben (teilweise).
Das Forstamt Bad Sobernheim ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Kirn, die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Sobernheim, Münster am Stein Ebernburg und Meisenheim sowie aus der Verbandsgemeinde Herrstein die Gemeinden Mittelreidenbach, Schmitthachenbach, Sien, Dickesbach, Oberreidenbach und Sienhachenbach.
Das Forstamt Bienwald ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Wörth, die Verbandsgemeinden Kandel, Jockgrim (teilweise) Hagenbach (teilweise)sowie Bad Bergzabern (teilweise).
Das Forstamt Birkenfeld ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden Baumholder und Birkenfeld sowie Teile der Verbandsgemeinde Herrstein, jeweils ohne die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald.
Das Forstamt Bitburg ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Bitburg und die Verbandsgemeinden Speicher und Bitburger Land (teilweise), Verbandsgemeinden Arzfeld, Gerolstein und Prüm (teilweise).
Das Forstamt Boppard ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Bingen, Stadt Boppard, die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, St. Goar-Oberwesel, Teile der Verbandsgemeinde Emmelshausen, Verbandsgemeinden Stromberg und Simmern (jeweils teilweise).
Das Forstamt Cochem ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Cochem sowie Teile der Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell, Ulmen, Vordereifel, Rhein-Mosel.
Das Forstamt Daun ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Daun und aus der Verbandsgemeinde Gerolstein die Gemeinde Salm, Verbandsgemeinden Traben-Trarbach, Hillesheim, Wittlich-Land.
Das Forstamt Hochwald ist im Wesentlichen zuständig für die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, Teile der Verbandsgemeinde Ruwer und Trier-Land, Stadt Trier (teilweise), Teile der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße.
Das Forstamt Dierdorf ist im Wesentlichen für den Landkreis Neuwied sowie Teilen der Stadt Bendorf zuständig.
Das Forstamt Donnersberg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Göllheim, Eisenberg, Rockenhausen, Winnweiler und Kirchheimbolanden ohne die Gemeinde Oberwiesen sowie aus der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim die Gemeinde Hettenleidelheim.
Das Forstamt Gerolstein ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Obere Kyll und Gerolstein ohne die Gemeinde Salm, sowie Teile der Verbandsgemeinden Prüm, Bitburger Land und Daun.
Das Forstamt Haardt ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Landau und Neustadt/Weinstrasse, die Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach/Queich die Verbandsgemeinde Edenkoben ohne die Gemeinde Gommersheim, die Verbandsgemeinde Landau Land ohne die Gemeinden Billigheim-Ingenheim und Heuchelheim-Klingen, aus der Verbandsgemeinde Bellheim die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim, aus der Verbandsgemeinde Annweiler-Trifels die Gemeinden Dernbach, Eußerthal und Ramberg sowie die Gemeinde Lindenberg aus der Verbandsgemeinde Lambrecht/Pfalz.
Das Forstamt Hachenburg ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Hachenburg, Teilen aus den Verbandsgemeinden Gebhardshain, Altenkirchen/Westerwald und Dierdorf, sowie Selters zuständig. Außerdem ist das Forstliche Bildungszentrum Rheinland-Pfalz dem Forstamt Hachenburg zugeordnet.
Das Forstamt Hillesheim ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Kelberg sowie Teile der Verbandsgemeinden Adenau, Daun und Vordereifel.
Das Forstamt Hinterweidenthal ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Hauenstein und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Merzalben.
Das Forstamt Idarwald ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie Teile der Verbandsgemeinde Herrstein jeweils ohne die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald , Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (teilweise), Gemeinde Morbach, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf (teilweise).
Das Forstamt Johanniskreuz ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, die Verbandsgemeinde Lambrecht ohne die Gemeinde Lindenberg und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinden Clausen und Donsieders. aus der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Teile der Gemeinde Trippstadt, sowie aus der Verbandsgemeinde Hauenstein die Gemeinde Wilgartswiesen.
Das Forstamt Kaiserslautern ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ohne die Gemeinde Lambsborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Gemeinde Hütschenhausen, die Verbandsgemeinde Weilerbach ohne die Gemeinde Rodenbach, die Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd ohne die Gemeinde Trippstadt und aus der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn die Gemeinden Waldleiningen und Hochspeyer (teilweise), Verbandsgemeinde Landstuhl, Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben die Gemeinde Horbach, aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg tw. Gemeinde Otterbach.
Das Forstamt Kastellaun ist im Wesentlichen zuständig für Teile der Verbandsgemeinden Kastellaun, Emmelshausen sowie Simmern, Stadt Boppard (teilweise).
Das Forstamt Koblenz ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Koblenz, Mayen und Bendorf, die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Andernach, Pellenz, Vallendar, Rhens, Untermosel und Maifeld sowie aus der Verbandsgemeinde Vordereifel die Gemeinde Kottenheim., Rhein-Mosel, Stadt Boppard (teilweise), Teile der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Kaisersesch.
Das Forstamt Kusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Lauterecken, Wolfstein, Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr.
Das Forstamt Lahnstein ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Hahnstätten, Diez, Nassau, Bad Ems, Lahnstein und Braubach.
Das Forstamt Nastätten ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Katzenelnbogen, Nastätten, Loreley (tw.), Diez und Nassau (tw.).
Das Forstamt Neuerburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Südeifel sowie Teile der Verbandsgemeinde Arzfeld, Verbandsgemeinde Prüm (tw.).
Das Forstamt Neuhäusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen sowie die Verbandsgemeinden, Montabaur, Bad Ems und Nassau (tw.).
Das Forstamt Otterberg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Otterbach, Otterberg und Enkenbach-Alsenborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Stadt Ramstein-Miesenbach, die Verbandsgemeinde Weilerbach, die Gemeinden Lambsborn und Bruchmühlbach-Miesau aus der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und aus der Verbandsgemeinde Hochspeyer die Gemeinden Fischbach und Frankenstein.
Das Forstamt Pfälzer Rheinauen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Schifferstadt und Germersheim, die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer, die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip und Römerberg, die Verbandsgemeinden Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, Waldsee, Dudenhofen, Bellheim, Lingenfeld und Rülzheim, die Verbandsgemeinde Jockgrim ohne die Gemeinden Hatzenbühl und Rheinzabern, die Verbandsgemeinde Hagenbach ohne die Gemeinde Scheibenhardt, sowie aus der Verbandsgemeinde Bellheim die Gemeinden Bellheim und Zeiskam, Stadt Wörth (tw.), Verbandsgemeinde Rheinauen, Gemeinde Böhl-Iggelheim (tw.).
Das Forstamt Prüm ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Prüm und aus der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Gemeinden Dackscheid, Eilscheid, Euscheid, Herzfeld, Kesfeld, Kinzenburg, Leidenborn, Lierfeld, Lünebach, Merlscheid, Pintesfeld, Sengerich, Strickscheid, Üttfeld, Verbandsgemeinden Gerolstein, Obere Kyll und Bitburger Land (tw.).
Das Forstamt Rennerod ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Rennerod, Westerburg und Wallmerod sowie aus der Verbandsgemeinde Montabaur die Gemeinden Nentershausen, Niedererbach und Görgeshausen.
Das Forstamt Rheinhessen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Ingelheim und Alzey, die kreisfreien Städte Mainz und Worms, die Gemeinden Budenheim und Osthofen, die Verbandsgemeinden Heidesheim, Sprendlingen-Gensingen, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nierstein-Oppenheim, Wörrstadt, Wöllstein, Alzey-Land, Westhofen, Guntersblum, Eich und Monsheim sowie aus der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden die Gemeinde Oberwiesen.
Das Forstamt Saarburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Konz, Kell am See und Saarburg.
Das Forstamt Simmern ist im Wesentlichen zuständig für die . Verbandsgemeinden Rhein-Nahe (tw.), Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Zell (tw.), sowie Teile der Verbandsgemeinde Simmern (Hunsrück).
Das Forstamt Soonwald ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Bad Kreuznach sowie für die Verbandsgemeinden Stromberg, Langenlonsheim, Bad Kreuznach, Rüdesheim, Bad Sobernheim, Kirn-Land, Simmern und Rheinböllen.
Das Forstamt Traben-Trarbach ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ohne die Gemeinde Willwerscheid, Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues (tw.), Schweich an der Römischen Weinstraße, Wittlich-Land, Thalfang am Erbeskopf (tw.).
Das Forstamt Trier ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Trier, die Verbandsgemeinde Trier-Land ohne die Gemeinden Hockweiler und Franzenheim, die Verbandsgemeinde Schweich ohne die Gemeinde Detzem und aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Gemeinde Hetzerath sowie aus der Verbandsgemeinde Ruwer die Gemeinde Thomm, Verbandsgemeinde Konz (tw.).
Das Forstamt Wasgau ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland und aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn.
Das Forstamt Westrich ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken Land und Wallhalben, die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ohne die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn sowie aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Rodalben.
Das Forstamt Wittlich ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Manderscheid sowie die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ohne die Gemeinden Hetzerath, Dodenburg und Heckenmünster, Teile der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach, Daun, Bitburger Land und Speicher.
Das Forstamt Zell ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Zell (Mosel) und Ulmen Teile der Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Kastellaun und Kelberg zuständig.