Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der Finanzkontrolle und eine nur dem Gesetz unterworfene Behörde; er ist unabhängig von den Organen des Bundes wie auch des Landes.
Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechnungshofs ist die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe, der bestimmungsgemäßen und wirtschaftlichen Verwaltung und Verwendung von Landesmitteln und Zuwendungen des Landes bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung, der Betätigung des Landes bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Zweiten Deutschen Fernsehens, des Südwestrundfunks (zusammen mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg) sowie der Landesanstalt für private Rundfunkveranstalter.
Das Prüfungsrecht ist grundsätzlich umfassend. Eine Bewertung politischer Entscheidungen steht dem Rechnungshof nicht zu; er kann im Wesentlichen nur die Richtigkeit finanzieller Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung überprüfen.