Der Staat finanziert seine Aufgaben aus Steuereinnahmen. Beispielsweise verwendet er die Einnahmen für die Bildung oder zur sozialen Absicherung. Damit der Staat Steuern einnimmt, setzt die Finanzverwaltung Steuern fest und erhebt sie (Steuerverwaltung). Daneben werden wichtige finanzwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten erfüllt.
Oberste Landesfinanzbehörde ist das Ministerium der Finanzen.
Obere Finanzbehörden sind das Landesamt für Finanzen und das Landesamt für Steuern.
Die unteren Finanzbehörden bilden die 22 regional zuständige Finanzämter und die Landesfinanzkasse in Daun. Sie sind im Auftrag des Bundes für die Besitz- und Verkehrssteuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen (z.B. Einkommensteuer), sowie für die Landessteuern (z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuer), zuständig.
In der Hochschule für Finanzen / Landesfinanzschule in Edenkoben (Bildungseinrichtungen für Finanzen) bildet das Land die Nachwuchskräfte für die Steuerverwaltung aus.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Abbildung der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltungsstruktur, sowie Informationen zu den einzelnen Behörden.