Geobasisinformationen
Zu den Geobasisinformationen gehören der vermessungstechnische Raumbezug, die geotopographischen Informationen und das Liegenschaftskataster. Die Geobasisinformationen haben für die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, des Natur- und Umweltschutzes und vieler anderer Bereiche eine Basisfunktion und werden von den Vermessungs- und Katasterbehörden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Einschränkungen erhoben, geführt und übermittelt. Geobasisinformationen werden zum Teil kostenfrei als Open Data und teilweise gegen Entgelt bereitgestellt.
Vermessungstechnischer Raumbezug
Die Aufgabe des vermessungstechnischen Raumbezuges besteht darin, in einem dreidimensionalen Koordinatensystem landesweit jede Position nach Lage, Höhe und Schwere bestimmbar zu machen. Der vermessungstechnische Raumbezug ist die Grundlage für alle Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen sowie für die Erfassung und Führung der geotopographischen Informationen. Der vermessungstechnische Raumbezug wird heute insbesondere durch ein System von Referenzstationen des Satelliten-Positionierungsdienstes SAPOS® gewährleistet, der eine hochgenaue Lagebestimmung ermöglicht. Die Bestimmung der Höhe erfolgt auf Grund der insbesondere für Ingenieurmessungen erforderlichen Genauigkeit überwiegend mit dem Messverfahren des Nivellements. Die Schweremessungen werden mit Präzisions-Gravimetern durchgeführt. Im gesamten Landesgebiet sind ausgewählte, in Ihrer Position koordinatenmäßig bekannte Festpunkte durch Vermessungsmarken dauerhaft gekennzeichnet. Sie werden im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) nachgewiesen. Zur bundesweit einheitlichen Realisierung des amtlichen integrierten geodätischen Raumbezugs pflegt die Vermessungs- und Katasterverwaltung zudem über 50 landesweit verteilte Geodätische Grundnetzpunkte (GGP).
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster weist flächendeckend für Rheinland-Pfalz die Daten tatsächlicher und rechtlicher Art über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) nach. Die Daten werden digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Das Liegenschaftskataster beinhaltet vielfältige flurstücksbezogene Informationen wie beispielsweise Bezeichnung, Geometrie und Flächengröße der Flurstücke, die Gebäude, öffentlich-rechtliche Festsetzungen, Angaben zur Bodenschätzung und Eigentumsangaben. Das originär von den Vermessungs- und Katasterämtern geführte und ständig aktualisierte Liegenschaftskataster ist "amtliches Verzeichnis der Grundstücke" im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und damit Garant für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation nimmt als obere Vermessungs- und Katasterbehörde die Funktion der Aufsichts- und Widerspruchsbehörde für die Vermessungs- und Katasterämter wahr.
Geotopographische Informationen
Ausgehend von den nach Lage, Höhe und Schwere bestimmten Festpunkten des vermessungstechnischen Raumbezugs werden die wesentlichen Einzelheiten der Erdoberfläche wie Siedlung, Verkehrsnetz, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie die Grenzen politischer Einheiten und Schutzgebiete mit ihren Namen erfasst. Die zahlreichen Veränderungen der Landschaft bedingen eine regelmäßige Aktualisierung. Hierzu werden landesweit in einem zweijährigen Turnus digitale Luftbilder erzeugt und ausgewertet. Ergänzend dazu werden in der Örtlichkeit zusätzliche Informationen erhoben. Diese gesammelten geotopographischen Informationen werden in digitale Landschaftsmodelle übernommen und bilden einen Teil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS). Die amtlichen topographischen Karten werden aus ATKIS abgeleitet und digital bereitgestellt.
Zentrale Angelegenheiten, Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses, Kompetenz- und Geschäftsstelle der GDI-RP
Organisation, Haushalt, Personalangelegenheiten, Ausbildung sowie die Informations- und Kommunikationstechnik werden für die gesamte Vermessungs- und Katasterverwaltung zentral gesteuert. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation ist darüber hinaus Widerspruchsbehörde in Personalangelegenheiten, Gebührenangelegenheiten, liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Bodenordnungsangelegenheiten.
Aufgabe der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist es, den Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz zu analysieren, die für die Wertermittlung erforderlichen Daten abzuleiten und die Ergebnisse in einem landesweiten Grundstücksmarktbericht zu dokumentieren. Die Kenntnis dieser Daten ist für alle Bewertungssachverständigen eine wesentliche Voraussetzung für eine am Markt orientierte sachgerechte Bewertung von Grundstücken und für die Transparenz des Grundstücksmarkts.
Als Zentrale Stelle für die Geodateninfrastruktur in Rheinland-Pfalz unterstützt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation den Lenkungsausschuss für Geodateninfrastruktur beim Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur. Es führt zudem das Geoportal Rheinland-Pfalz.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.