Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine obere Landesbehörde, die zum 1. September 2014 aus der vormaligen Abteilung "Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle" der Oberfinanzdirektion Koblenz hervorgegangen ist. Dem LfF obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) und Kindergeld der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz und hat darüber hinaus für zahlreiche staatsnahe Institutionen die Lohnzahlung übernommen.
Zum Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Finanzen gehört neben dem Service-Center des landesweiten integrierten Personalverwaltungs- und Bezügeabrechnungssystems IPEMA, die zentrale Abwicklung der Reisekosten, die Aufgaben des ehemaligen Amtes für Wiedergutmachung und die der Bescheinigenden Stelle für EU-Agrarförderung.
Die Leitung des LfF obliegt dem Präsidenten.
Das LfF ist dem Ministerium der Finanzen nachgeordnet.
Wissenswertes und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen.
Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.