Struktur der rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise
Die kommunalen Ebenen in Rheinland-Pfalz setzen sich zusammen aus:
Gemeinden bilden grundsätzlich die unterste Ebene des Verwaltungsaufbaus und erledigen die meisten Verwaltungsaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Die Gemeinden nehmen dabei die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung wahr. Dieses Recht ist im Grundgesetz garantiert. Neben den Aufgaben, die Gemeinden wahrnehmen müssen (Pflichtaufgaben), wie etwa das Meldewesen, gibt es freiwillige Leistungen, die die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten kann. Welche freiwilligen Leistungen angeboten werden, hängt vor allem von der finanziellen Leistungskraft der Gemeinde und den jeweiligen Entscheidungen der Gemeinderäte ab.
Nicht alle Gemeinden besitzen die Größe und Verwaltungskraft, um diese Aufgaben zu erfüllen. Deshalb sind in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinden eingerichtet, die als hauptamtlich verwaltete Gebietskörperschaften für ihre kleineren Gemeinden (Ortsgemeinden ) die kommunalen Aufgaben wahrnehmen. Die Verbandsgemeinden führen die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag und sind an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte gebunden.
Verbandsfreie Städte/Gemeinden sind größere Städte und Gemeinden, die über eine eigene hauptamtliche Verwaltung verfügen und alle Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen.
Große kreisangehörige Städte nehmen die gleichen Aufgaben wie verbandsfreie Städte und Gemeinden wahr. Ihnen sind darüber hinaus noch weitere einzelne Aufgaben übertragen, die auch den Landkreisen zugewiesen sind.
Verbandsgemeinden, verbandfreie Städte und Gemeinden und große kreisangehörige Städte bilden die 24 Landkreise. Diesen sind die Aufgaben zugewiesen, für die die Größe und Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden nicht ausreicht (z.B. Abfallwirtschaft, Jugendhilfe). Darüber hinaus obliegen den Landkreisen Auftragsangelegenheiten, d.h. sie erfüllen staatliche Aufgaben für das Land (z.B. Bauaufsicht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht).
Kreisfreie Städte sind keinem Landkreis zugehörig. Sie nehmen alle kommunalen Aufgaben wahr; hier fallen also Kreis- und Gemeindeebene zusammen. Die kreisfreie Stadt hat damit grundsätzlich alle Aufgaben zu erledigen, die in den Landkreisen auf mehreren kommunalen Ebenen aufgeteilt sind.
Gemeinden, die die Bezeichnung „Stadt“ führen, haben damit noch nicht automatisch besondere Rechte oder Pflichten. Aus dem Titel Stadt allein sind keine Rückschlüsse auf die Größe, die Leistungsfähigkeit oder die zu erfüllenden Aufgaben möglich. Anders als früher, als die Stadterhebung mit Privilegien (z. B. dem Marktrecht, dem Recht, eigene Steuern zu erheben) verbunden war, können heute daraus keine besonderen Rechte mehr abgeleitet werden. Deshalb reicht die Bandbreite der Städte in Rheinland-Pfalz von der Stadt als Ortsgemeinde, die Teil einer Verbandsgemeinde ist und deren Geschäfte von dieser geführt werden, bis hin zu der kreisfreien Stadt, die sämtliche kommunalen Aufgaben in eigener Verantwortung erledigt und auf einer Ebene mit den Landkreisen steht.
Auf den nächsten Seiten finden Sie die Kontaktdaten aller hauptamtlich geführten Gemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz. Die Angaben zu einer gesuchten Ortsgemeinde erhalten Sie nach Aufruf der zugehörigen Verbandsgemeinde.