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© Julie Sponholz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Behördenverzeichnis

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Der Verfassungsgerichtshof wacht darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten eingehalten wird. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

Die Landesverfassung bestimmt, in welchen Fällen der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann. Er wird nur auf Antrag tätig. Die näheren Voraussetzungen für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, sind in der Landesverfassung und im Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt.

Die wichtigsten Verfahren sind die Verfassungsbeschwerde, Normenkontrollverfahren und der Organstreit.

Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

56065 Koblenz
+49 261 1307-0
+49 261 1307-18010

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Anerkennen in Deutschland

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können.

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