Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, dem Bevollmächtigten des Landes beim Bund und in der Europäischen Union, dem Chef der Staatskanzlei sowie den Ministerinnen und Ministern. Der Ministerrat entscheidet über Gesetzesvorlagen, politische Grundsatzfragen und bedeutende landespolitische Vorhaben sowie über wichtige administrative und personelle Angelegenheiten der Landesverwaltung.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und vertritt diese gegenüber dem Landtag. Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Ministerinnen und Minister ihre Geschäftsbereiche (Ressorts) selbständig und übernehmen hierfür gegenüber dem Landtag die Verantwortung.
Die Staatskanzlei führt die Geschäfte des Ministerpräsidenten. Die Vertretung des Landes beim Bund und in der Europäischen Union ist ebenfalls bei der Staatskanzlei angesiedelt.
Daneben gibt es neun Fachministerien: